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Für das Recht auf körperliche Selbstbestimmung!

PM der [iL*]-F zur Protestaktion gegen christliche Abtreibungsgegner von ProFamilia

Seit Aschermittwoch belagert die Initiative „40 Tage für das Leben“ mit ihren fundamentalistischen Christinnen und Christen die Beratungsstelle ProFamilia in Bockenheim während ihrer Öffnungszeiten. Heute haben wir ihrer Gängelei der zur Beratung gehenden Frauen* unsere politische Forderung auf körperliche Selbstbestimmung entgegengesetzt.

20180305_100JahrePlakate.jpgMit einer kreativen Aktion hat die Interventionistische Linke Frankfurt sich dem Protest, der bisher hauptsächlich durch eine Person getragen wird, angeschlossen und damit vorübergehend am heutigen Montagmorgen die Mahnwache verhindert. Unter dem Deckmantel der freien Meinungsäußerung und des Versammlungsrechts positionieren sich die christlichen Fundamentalist*innen direkt gegenüber der Beratungsstelle von ProFamilia. Mit Plakaten behangen und auf Knien betend und singend verunmöglichen diese nun seit Wochen die Arbeit von ProFamilia und setzen die beratungssuchenden Frauen unter Druck. Frieda Blank von der Interventionistischen Linken Frankfurt beklagt: „Die Frauen* werden regelrecht gegängelt, was dazu führt, dass das Recht der Frauen* auf eine unabhängige Beratung erheblich eingeschränkt wird.“ Besonders schwerwiegend ist dies, da die Beratung nicht freiwillig ist, sondern gesetzlich vorgeschrieben, um überhaupt einen Abbruch vornehmen lassen zu können.

„Bei unserer Aktion ging es zwar darum, uns auf die Seite all jener zu stellen, die ihr Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch wahrnehmen wollen – es ging uns aber nicht darum, das geltende Recht zu verteidigen. Wir wollen weiter voranschreiten im Kampf um das Recht auf körperliche Selbstbestimmung: Wir kämpfen für das uneingeschränkte Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch.“ Bekräftigt Blank ihre Position.

Das derzeit geltende Recht zu Schwangerschaftsabbrüchen (§§ 218 und 219 StGB) regelt nur die Straffreiheit unter bestimmten Bedingungen. Die Folgen daraus sind jedoch gerade für die betroffenen Frauen* nach wie vor eklatant. So lernen angehende Ärzt*innen in ihrer Ausbildung nicht, wie sie einen Schwangerschaftsabbruch durchführen. Und auch moderne und weniger invasive Techniken und Medikamente zum Schwangerschaftsabbruch sind entweder nicht bekannt oder in Deutschland nicht legal erhältlich. Gerade in ländlichen Gebieten ist eine medizinische Versorgung für Frauen*, die eine Abtreibung vornehmen lassen wollen oder eine unabhängige Beratung suchen, nicht gewährleistet. „Wir haben für unsere Aktion den Kleiderbügel als Symbol verwendet, denn dieser steht für all jene Schwangerschaftsabbrüche in der Geschichte und auch heute noch, die selbst vorgenommen werden mussten und müssen. Es ist demnach ein Symbol für die ausweglose Situation von Frauen*, für ihre Entschlossenheit und ihren Leidensweg, der bis zum Tod führen kann.“ Beschreibt Frieda Blank die Aktion der Interventionistischen Linken Frankfurt.

20180305_ggreligioesefundis.jpgFrauen* und ihre Körper sind in unserer Gesellschaft derzeit wieder verstärkt das Spiel- und Kampffeld konservativer, rechter und fundamentalistischer Kräfte. Die Forderung nach Selbstbestimmung ist damit immer eine politische, die sich gegen traditionelle Rollen- und Geschlechterbilder richtet. Dazu erklärt Blank: „Es gilt der Stigmatisierung und Entrechtung entschieden entgegenzutreten und der Tabuisierung von Schwangerschaftsabbrüchen entgegenzuwirken, um die Frauen* darin zu bestätigen, eine Entscheidung zu treffen, die nur sie etwas angeht und nur ihren Körper und ihr Leben betrifft. Denn ob Kinder oder keine, entscheiden wir alleine.“

Download: PM der [iL*]-F zur Protestaktion gegen christliche Abtreibungsgegner von ProFamilia


Für das Recht auf körperliche Selbstbestimmung! /
Flugblatt zur Aktion bei ProFamilia

In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch nach wie vor eine Straftat und nur unter bestimmten Bedingungen straffrei. Die Hürden zu diesem Schritt sind im Gesetz festgeschrieben. Der Schwangerschaftsabbruch ist demnach nur straffrei, wenn eine mindestens drei Tage zurückliegende Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB nachgewiesen werden kann. Diese Beratung wird unabhängig nur durch ProFamilia angeboten. Aus diesem Grund ist ProFamilia mit ihren lokalen Beratungsstellen immer wieder Angriffen von Abtreibungsgegner*innen ausgesetzt.

20180305_tapete.jpgAuch derzeit sind die Beratungsstellen von ProFamilia von Abtreibungsgegner*innen belagert, die ihre unabhängige Beratungsarbeit zu körperlicher und sexueller Selbstbestimmung und Gesundheit, die weit über die Schwangerschaftskonfliktberatung hinaus geht, erheblich beeinträchtigen. Denn im Rahmen der Initiative „40 Tage für das Leben“ konnten fundamentalistische Christinnen und Christen täglich eine Mahnwache von 9 bis 15 Uhr vor den Beratungsstellen anmelden.
Das hat vor allem Folgen für all jene, die zum Beratungsgespräch gehen (müssen), ganz gleich, ob sie diese Entscheidung bereits für sich gefällt haben, oder noch unentschlossen sind. Es ist daher unzumutbar, dass die Frauen*, im Rahmen dieser angemeldeten Mahnwachen vor den Beratungsstellen von ProFamilia, mit der Moralvorstellung dieser Fundamentalist*innen unter psychischen Druck gesetzt und damit eingeschüchtert und in ihrem Recht auf eine unabhängige Beratung erheblich eingeschränkt werden.
Es geht jedoch nicht nur darum, das geltende Recht zu verteidigen, was uns die §§ 218 und 219 an Selbstbestimmung gewähren, sondern weiter voranzuschreiten in dem Kampf um das Recht auf körperliche Selbstbestimmung und damit das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch. Denn die Folgen dieser gesetzlichen Einschränkungen in Bezug auf den Schwangerschaftsabbruch sind eklatant. Ärzt*innen lernen in ihrer Ausbildung nicht, wie sie einen Schwangerschaftsabbruch durchführen. Moderne, weniger invasive Techniken und Medikamente zum Schwangerschaftsabbruch, sind entweder nicht bekannt oder in Deutschland sogar illegal. Immer wieder sind Ärzt*innen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen den Anfeindungen von Fundamentalist*innen ausgesetzt oder werden strafrechtlich verfolgt, weil sie ihre ärztliche Informationspflicht ernst nehmen. Gerade in ländlichen Gebieten gibt es wenige bereitwillige Ärzt*innen, die eine Abtreibung vollziehen wollen, weshalb eine flächendeckende Versorgung für Frauen* nicht gewährleistet ist. Zusätzlich zu den Kosten der Anreise zu Beratungseinrichtungen kommen dann noch die Kosten für den Eingriff hinzu, da die Krankenkassen diese nur in Ausnahmefällen z. B. bei Gewaltverbrechen übernehmen. Daher ist das Recht auf körperliche Selbstbestimmung auch eine Klassenfrage.

20180305_kleiderbuegel.jpgDer Kleiderbügel steht für uns symbolisch für all jene Schwangerschaftsabbrüche in der Geschichte und auch heute noch, die auf Grund eines Verbots von Schwangerschaftsabbrüchen selbst vorgenommen werden mussten und müssen. Alltagsgegenstände wie Kleiderbügel, Strick-, und Häkelnadeln, eben alles, was lang genug ist um in die Gebärmutter vorzudringen, kann verwendet werden. Das Instrument wird durch den Muttermund gestochen und die Fruchtblase geöffnet, wodurch die Wehen einsetzen und der Embryo ausgestoßen wird. Der Kleiderbügel steht somit symbolisch für die ausweglose Situation von Frauen*, für ihre Entschlossenheit und ihren Leidensweg, der bis zum Tod führen kann.

Wir fordern:
Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen!
Abschaffung der Paragraphen 218 und 219 StGB!
Bedingungslose Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen und Verhütungsmitteln auch für Frauen über 21!
Freiwillige Beratungsangebote!
Flächendeckender Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen!

Ob Kinder oder keine, entscheiden wir alleine!

Download: Flugi: Für das Recht auf körperliche Selbstbestimmung!

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